Kurzarbeit! Für viele ein Schreckensszenario? Aber ist es das wirklich?
Eins steht doch fest. Es ist für viele Unternehmen, unabhängig von der Größe, die Rettung vor dem absoluten „Aus“ in der Corona-Krise. Es birgt sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer gerade durch die aktuelle Verbesserung in diesem Bereich jede Menge Vorteile.
Für die Unternehmen (wichtig: dazu zählen auch Kleinstunternehmen mit nur 1 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter):
(Folgende Links sind gut zum Nachlesen: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594sowie https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner)
- Kurzarbeitergeld kann das Unternehmen auch dann beantragen, wenn der Betrieb auf Grund der Corona-Bestimmungen vollständig geschlossen werden muss (Friseure, Gaststättengewerbe, Kosmetikstudios etc.). Diese Regelung gilt vorerst für 2 Monate.
- Zu den sog. Corona-Erleichterungen zählt aber auch, dass es ausreicht, wenn nur 10% der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
- Das Arbeitsamt übernimmt für die Zeit der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge, was eine große finanzielle Entlastung für die Unternehmen bedeutet.
- In Betrieben, die mit Gleitzeit arbeiten, wird auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Ebenfalls muss vor Beantragung nicht der Jahresurlaub für 2020 aufgebraucht werden.
- Leiharbeiter bekommen ebenfalls Kurzarbeitergeld
- Durch die Beantragung dieser Unterstützung können gerade kleinere Unternehmen Ihre gutausgebildeten Mitarbeiter als Leistungsträger weiter beschäftigen.
- Mit gewissen Einschränkungen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen.
Und was bedeutet es für die Mitarbeiter?:
(Ein guter Link zum Nachlesen: https://www.dgb.de/themen/++co++a94a239e-6a99-11ea-bab2-52540088cada
- Die Gehaltsfortzahlung ist gesichert (Beschäftigte ohne Kinder rund 60% vom Nettogehalte, mit mindestens 1 Kind ca. 67%)
- Die gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen werden ebenso wie die Arbeitslosenversicherung und die betriebliche Unfallversicherung weiter bezahlt.
- Mitarbeiter können ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld Nebentätigkeiten nachgehen, sofern diese zu den „systemrelevanten“ Bereichen zählen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.10.2020.
- Darüber hinaus können kurzzeitige Beschäftigungen (max. auf 115 Tagen befristet) eingegangen werden ohne auf das Kurzarbeitergeld angerechnet zu werden, wenn das Gesamteinkommen nicht den ursprünglichen Nettolohn übersteigen.
- Ein weiterer Vorteil ist, dass für Mitarbeiter und dessen Familien die Corona-Ansteckungsgefahr minimiert wird.
Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit in 3 Schritten:
- Die Entscheidung zur Kurzarbeit muss den Arbeitnehmern mitgeteilt werden und entweder in Form einer Betriebsvereinbarung oder in Form von Einverständniserklärung der betroffenen Mitarbeiter schriftliche festgehalten werden.
- Die Agentur für Arbeit prüft die Anspruchsvoraussetzungen
- Der Arbeitgeber beantragt jeweils monatl. das Entgelt für die tatsächliche Ausfallzeit und die tatsächlichen betroffenen Arbeitnehmer.
Ein Allheilmittel für alles? Nein, natürlich nicht. Aber ein sehr effektives Mittel sein Unternehmen kritisch zu durchleuchten und wichtige Potentiale zu erkennen.
Hierbei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
Aber egal welchen Weg man wählt, wichtig ist, dass die Mitarbeiter in diesem Prozess aktiv integriert werden. Dies fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Motivation, das Corperate Identity und nicht zuletzt fördert es auch den Leistungswillen und damit die Leistungsfähigkeit.
Empfehlenswert ist die Hinzunahme eines externen Beraters, der den Prozess moderierend begleitet. Damit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter sich einbringen können. Ebenfalls ist eine objektive Analyse sicher gestellt.
Gerade in schwierigen Zeiten, wie diesen, ist eine gemeinsame Analyse und dadurch entstandene Stärkung des „Wir“-Gefühls essentiell.
Aus diesem Gründen rate ich jedem sog. KMU auch in der momentanen Situation, in der es mitunter nicht so rosig „reinläuft“, über eine progressive Analyse mit anschließenden Veränderungsprozess nachzudenken.
Und dann gibt es ja noch ein besonderes Geschenk:
Die Potentialanalyse mit Hilfe eines Beraters wird in NRW mit 50% Zuschuss gefördert.
Im nachfolgendem Anhang befindet sich ein erklärendes Schema, von dem man Einzelschritte ableiten kann.
Kundenorientierung
Was heißt das wirklich?
Unternehmerworkshop
Erfolgreich am Telefon
Zielgruppe
Unternehmer/innen bzw. Führungskräfte aus dem Bereich Handwerk
Ziel
- Verbesserung des Telefonmarketings
- Erfolgreiche Verkaufsgespräche am Telefon
- Erhöhung der Kundenbindung
Inhalte
- Welche Kommunikationsmedien wurden bisher in welchen Bereichen genutzt?
- Welche Erfolge / Misserfolge wurden erlebt?
- Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
- Kurze Filmeinspielung
- Welche Fallstricke hält das Internet bereit?
- Wie nutze ich mit gutem Telefonmarketing diese Fallen für mich?
- Wie mache ich das Telefon zu meinem Freund?
- Welche Vorbereitungen haben Sie bis dato getroffen?
- Welche Kunden sollte man wann ansprechen?
- Wie hilft uns die Etikette?
- Wie erkenne ich Bedarf?
- Kurze Filmeinspielung
- Wie kann ich am Telefon erfolgreich verkaufen?
- Wie mache ich aus schwierigen Gesprächssituationen erfolgreiche Verkaufsgespräche?
- Von der Kundenbeschwerde zur intensiven Kundenbindung- Utopie oder Realität?
Dauer
ca. 6 Stunden
Wir sprechen hierbei über
- Wie binde ich meine Bestandskunden an mich?
- Neukundenakquise ohne Kalt-Akquise.
- Wie erkenne ich Kundenbedürfnisse?
- Qualitätsmanagement in der Kundenpflege.
So finden Sie uns
Leistungen
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